Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Förderer werden

Ihr Beitrag als Fördermitglied

Für ein förderndes Mitglied (juristische Person) beträgt der Mindestbeitrag im Land Brandenburg zurzeit 100,00 € im Jahr. Höhere Beiträge können vereinbart werden.

  • Der Beitrag ist jährlich im Voraus, spätestens bis zum Ende des 1. Quartals, zu entrichten
  • Die Beitragszahlung erfolgt im Lastschrift-Einzugsverfahren oder per Überweisung

Einmalige Aufnahmegebühr 
  • 1,50 € bei erteilter Einzugsermächtigung
  • 2,50 € bei Überweisung